TBA - Technisches Büro für Arbeitsschutz

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Gefahrstoffmanagement

Der Arbeitgeber ist nach der Gefahrstoffverordnung GefStoffV gesetzlich verpflichtet, alle Gefährdungen, die am Arbeitsplatz entstehen zu beurteilen, bewerten und zu dokumentieren. Vor dem Umgang mit einem Gefahrstoff, ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Mitarbeiter sind zu Unterweisen.
  • Durchführen von Gefährdungsanalysen einschließlich der Erstellung des vorgeschriebene Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von stoff- und arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisungen
  • Schulung für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Beratung zu Messverfahren für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
  • Beratung zur Einrichtung und dem Betrieb von Gefahrstofflägern
  • Schutzmaßnahmen-Konzept beim Umgang mit .....
         - Gefahrstoffen nach der Gefahrstoffverordnung
         - biologischen Arbeitsstoffen nach der Biostoffverordnung
          und ergänzenden Schutzmaßnahmen festlegen.



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