TBA - Technisches Büro für Arbeitsschutz

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Gefährdungsbeurteilungen

Im Rahmen der Betriebsbegehung werden Gefährdungen und Belastungen ermittelt. Gemeinsam werden Schutzziele sowie praxisorientierte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes festgelegt.
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Dokumentation
  • Durchführung von Wirksamkeitskontrollen
Gefährdungsbeurteilungen werden tätigkeitsbezogen beurteilt, vergleichbare Arbeitsbedingungen mehrerer Arbeitsplätze zusammengefasst. Gefährdungsbeurteilung werden auch personenbezogen durchgeführt, bei besonderen Personengruppen – zum Beispiel werdende Mütter, Jugendliche oder ältere Arbeitnehmer

Diese Gesetze und Verordnungen fordern die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen:
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)




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