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Arbeitsschutz / Sicherheitstechnische Betreuung |
- Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durch unsere Arbeitsschutz-Experten und Sicherheitsingenieure
- Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit für den öffentlichen Dienst – Städte und Kommunen mit Bauhof, Kläranlage, Rathaus, Schule, Kindertagesstätte, Mehrzweckhalle, Friedhof, Grünpflege, Schwimmbad etc.
- Unternehmensspezifische Beratungen zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, besonders auch in klein- und mittelständischen Betrieben.
- Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Hilfe bei der Auswahl von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
- Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Ausbildung und Nachschulungen von Ersthelfern - auch Inhouse-Schulungen
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