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Gefährdungsbeurteilungen |
Im Rahmen der Betriebsbegehung werden Gefährdungen und Belastungen ermittelt. Gemeinsam werden Schutzziele sowie praxisorientierte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes festgelegt.
- Unterstützung bei der rechtssicheren Dokumentation
- Durchführung von Wirksamkeitskontrollen
Gefährdungsbeurteilungen werden tätigkeitsbezogen beurteilt, vergleichbare Arbeitsbedingungen mehrerer Arbeitsplätze zusammengefasst. Gefährdungsbeurteilung werden auch personenbezogen durchgeführt, bei besonderen Personengruppen – zum Beispiel werdende Mütter, Jugendliche oder ältere Arbeitnehmer
Diese Gesetze und Verordnungen fordern die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
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